Wettbewerbsfähige Preise für Spitzenqualität

Heereweg 46
2161 AH Lisse
Niederlande
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Tel.: +31-6-44485733

ARTIKEL 1. DEFINITIONEN

1.1 Verkäufer: Easyseeds.nl BV (eine Marke von Jacques de Vroomen Beheer BV).

1.2 Käufer: das Unternehmen, das Produkte vom Verkäufer kauft.

1.3 Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers.

1.4 Produkte: die vom Verkäufer angebotenen Samen und sonstigen Pflanzenmaterialien.

1.5 Auftragsbestätigung: die schriftliche Aufzeichnung der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer.

1.6 Vereinbarung: die in der Auftragsbestätigung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers festgelegten und vom Käufer akzeptierten Regelungen zum Verkauf und zur Lieferung der Produkte durch den Verkäufer an den Käufer.

 

ARTIKEL 2. ANWENDBARKEIT UND INFORMATIONSPFLICHT

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag und dessen Zustandekommen.

2.2 Der Verkäufer erfüllt seine Informationspflicht, indem er dem Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Anfrage nach dem ersten Kontakt bezüglich der Produkte und/oder mit der ersten Auftragsbestätigung zusendet oder aushändigt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf der Website www.easyseeds.nl abrufbar.

2.3 Die Informationspflicht des Verkäufers beschränkt sich auf die erste Auftragsbestätigung an den Käufer bzw. die erste Vereinbarung zwischen den Parteien sowie auf etwaige geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Übrigen gilt der Käufer als über die Anwendbarkeit und den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert.

2.4 Der Verkäufer rät den Nutzern seiner Kataloge und seiner Website, sich vor der Bestellung von Produkten mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen.

2.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers finden auf diese Vereinbarung ausdrücklich keine Anwendung.

2.6 Akzeptiert der Käufer die Bedingungen nicht oder hält er an seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, kommt kein Vertrag zustande.

 

ARTIKEL 3. ANGEBOT

3.1 Das Angebot des Verkäufers über die Produkte ist unverbindlich und verpflichtet die Parteien zu nichts.

3.2 Der Verkäufer liefert ausschließlich an Unternehmen und nicht an natürliche Personen, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln (Verbraucher). Die Folgen etwaiger Unklarheiten in diesem Zusammenhang oder hinsichtlich der Rechtsform des Käufers gehen zu Lasten des Käufers und seiner Geschäftsleitung, sowohl persönlich als auch gesamtschuldnerisch. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherkauf finden auf diesen Vertrag und dessen Zustandekommen keine Anwendung.

3.3 Die Bezeichnung der Produkte im Angebot des Verkäufers ist maßgeblich. Abweichungen davon gehen zu Lasten des Käufers.

 

ARTIKEL 4. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG, VEREINBARUNG UND ABWEICHUNGEN

4.1 Eine Bestellung von Produkten durch den Käufer wird vom Verkäufer in einer Auftragsbestätigung festgehalten.

4.2 Die Auftragsbestätigung enthält eine Liste der Produkte, Mengen, Sorten, Preise, Liefertermine, Lieferadressen und aller besonderen Details der Bestellung.

4.3 Die Auftragsbestätigung wird dem Käufer unverzüglich ausgehändigt bzw. zugesandt.

4.4 Möchte der Käufer den Vertrag nicht abschließen, muss er dies dem Verkäufer innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung und/oder der Produkte schriftlich mitteilen und die bestellten Produkte vollständig, unbenutzt und ungeöffnet per Einschreiben oder Transport an den Verkäufer zurücksenden. Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Rücksendung und korrigiert gegebenenfalls die Auftragsbestätigung und die Rechnung bzw. stellt eine Gutschrift aus.

4.5 Falls der Verkäufer die bestellten Produkte nicht innerhalb von 5 Werktagen gemäß Artikel 4.4 zurückerhält, gilt der Vertrag dennoch als geschlossen.

4.6 Abweichungen von dieser Vereinbarung sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten, datiert und von Verkäufer und Käufer unterzeichnet werden.

4.7 Die Geschäftsleitung von Koper garantiert persönlich sowie gesamtschuldnerisch die Erfüllung der Verpflichtungen von Koper aus diesem Vertrag.

4.8 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder ungültig sein, wird sie durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst ähnlich ist. Im Übrigen bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich in Kraft.

 

ARTIKEL 5. LIEFERUNG UND TRANSPORT

5.1 Die Produkte werden dem Käufer so schnell wie möglich geliefert.

5.2 Der Verkäufer wird sich bemühen, gemäß der Vereinbarung zu liefern, jedoch sind die angegebenen Liefertermine nicht verbindlich.

5.3 Produkte aus einem einzigen Vertrag können in Teilmengen geliefert und in Rechnung gestellt werden.

5.4 Sämtliche Kosten der (eingeschriebenen) Rücksendung der Produkte per Post oder Transport trägt der Käufer; diese Kosten werden dem Käufer vom Verkäufer gegebenenfalls in Rechnung gestellt.

5.5 Der Käufer ist verpflichtet, die von ihm bestellten Produkte abzunehmen.

5.6 Der Käufer trägt die Verantwortung für die Produkte ab dem Zeitpunkt, an dem diese das Gelände oder Lager des Verkäufers verlassen haben. Die Gefahr geht in diesem Moment auf den Käufer über.

5.7 Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Käufers kann der Verkäufer die Lieferung der Produkte an den Käufer aussetzen oder einstellen.

 

ARTIKEL 6. VERPACKUNGSRECHTSVORSCHRIFTEN UND ERWEITERTE HERSTELLERVERANTWORTUNG (PPWR / EPR)

6.1 Dieser Artikel gilt für alle grenzüberschreitenden Warenlieferungen an den Käufer in seiner Eigenschaft als professioneller Endverbraucher oder Wiederverkäufer (B2B), bei denen die Waren direkt aus einem anderen EU-Land an die Lieferadresse des Käufers versandt werden.

6.2 Im Rahmen der europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) und der daraus resultierenden nationalen Gesetzgebung zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Bestimmungsland wird der Käufer ausdrücklich als Importeur und als die Partei angesehen, die die verpackten Waren erstmals im Handel anbietet oder auf dem lokalen Markt in Gebrauch nimmt.

6.3 Der Käufer trägt die volle und ausschließliche Verantwortung für die Einhaltung aller lokalen Verpflichtungen im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) hinsichtlich sämtlicher gelieferter Verpackungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktverpackungen, Transportverpackungen, Paletten und Umverpackungen). Dies umfasst unter anderem die obligatorische Registrierung bei den zuständigen lokalen Behörden (wie beispielsweise Valipac oder Fost Plus in Belgien) sowie die fristgerechte und korrekte Deklaration und Zahlung etwaiger Umweltabgaben, die sich nach Gewicht und Material der Verpackung richten.

6.4 Der Käufer stellt den Verkäufer (und dessen beauftragte Lieferanten) von allen Ansprüchen, Bußgeldern, Sanktionen oder zusätzlichen Abgaben von Aufsichtsbehörden frei, die sich aus der Nichterfüllung oder der nicht rechtzeitigen oder nicht korrekten Erfüllung der in diesem Artikel genannten Verpackungs- und Meldepflichten durch den Käufer ergeben.

 

ARTIKEL 7. PRODUKTQUALITÄT, MÄNGEL UND STREITIGKEITEN

7.1 Die Produkte müssen von akzeptabler Qualität sein und den für Experten in der Saatgutindustrie üblichen Qualitätsanforderungen entsprechen.

7.2 Der Käufer hat unverzüglich nach Lieferung zu prüfen, ob die Produkte der Vereinbarung entsprechen.

7.3 Der Käufer hat dem Verkäufer sichtbare Mängel innerhalb von zwei Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Nicht sichtbare Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von zwei Werktagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch zwei Monate nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.

7.4 Der Käufer ist verpflichtet, alle möglichen Beweise für die behaupteten Mängel aufzubewahren und diese fotografisch oder per Video zu dokumentieren. Sämtliche Pflanzen sind zur Besichtigung aufzubewahren. Der Verkäufer teilt dem Käufer mit, wie und wo die behaupteten Mängelprodukte und die Beweise geprüft werden. Der Käufer ist verpflichtet, bei jeder externen Untersuchung der Beweise mitzuwirken.

7.5 Streitigkeiten bezüglich der Produktqualität sind der NAK-tuinbouw zur verbindlichen Stellungnahme vorzulegen. Das Urteil der NAK-tuinbouw ist für die Parteien bindend. Die Partei, die im Unrecht ist, trägt die Kosten des Verfahrens vor der NAK-tuinbouw.

7.6 Im Falle mangelhafter Produkte bleibt der Vertrag in Kraft und der Verkäufer liefert dem Käufer so schnell wie möglich Ersatzprodukte, vorausgesetzt, die Benachrichtigungspflichten wurden erfüllt.

 

ARTIKEL 8. HÖHERE GEWALT

8.1 Höhere Gewalt ist jeder Umstand, der außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt und die Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer (teilweise) verhindert oder erheblich beeinträchtigt. Dies umfasst auch den in der Saatgutbranche üblichen Vorbehalt bezüglich Ernte und Verarbeitung, gemäß dem der Verkäufer berechtigt ist, dem Käufer eine anteilige Menge der Bestellung zu liefern.

8.2 Höhere Gewalt berechtigt den Verkäufer, ohne gerichtliche Intervention die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise bis zum Ende der Situation höherer Gewalt auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Entschädigung an den Käufer besteht.

 

ARTIKEL 9. HAFTUNG

9.1 Ist der Verkäufer für Mängel an den Produkten verantwortlich, ist seine Entschädigungspflicht auf höchstens den Rechnungswert des betreffenden Produkts und der konkreten Lieferung, aus der die Haftung entsteht, begrenzt.

9.2 Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für: a) Schäden aufgrund verspäteter oder fehlerhafter Lieferung der Produkte; b) Schäden, die während der Lieferung oder des Transports per Post oder Spedition entstehen; c) Schäden, die durch unsachgemäßen Anbau oder unsachgemäße Verwendung der Produkte durch den Käufer oder in dessen Auftrag entstehen; d) Einschränkungen oder Abweichungen in der Sortenreinheit, im Wachstum und in der Blüte der Produkte, unabhängig davon, ob diese auf Sorteneigenschaften zurückzuführen sind; e) Schäden im Zusammenhang mit Produkten von akzeptabler Qualität und/oder mit allgemein bekannten Sorteneigenschaften oder Eigenschaften, die der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat, oder Eigenschaften, die der Käufer den Produkten zugeschrieben hat, die aber nicht eingetreten sind; f) indirekte Schäden, Folgeschäden und/oder entgangenen Gewinn des Käufers.

9.3 Der Käufer haftet für Beschädigung und Verlust der Produkte während des (Rück-)Transports per Post oder Transport.

9.4 Sämtliche Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn die in den Artikeln 7.2, 7.3, 7.4, 10.1 und 10.2 festgelegten Verpflichtungen und Fristen nicht strikt eingehalten wurden und/oder wenn die Produkte beschädigt oder verarbeitet wurden.

9.5 Der Käufer stellt den Verkäufer und seine Vertreter von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit (Beratung oder Informationen bezüglich) den gelieferten Produkten frei.

9.6 Eine Haftungsforderung des Käufers oder ein laufendes Gerichtsverfahren entbinden den Käufer niemals von seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

 

ARTIKEL 10. PREIS UND ZAHLUNG

10.1 Der Preis der Produkte ist in Euro angegeben und versteht sich exklusive Mehrwertsteuer.

10.2 Der Preis beinhaltet das Porto für den Hinversand, jedoch nicht die Kosten für eine (eingeschriebene) Rücksendung per Post oder Spedition. Es können Bearbeitungsgebühren oder sonstige Zusatzkosten anfallen.

10.3 Die Zahlung muss zum Zeitpunkt der Bestellung über die Website des Verkäufers erfolgen. Sofern die Parteien eine Lieferung auf Rechnung vereinbart haben, stellt der Verkäufer dem Käufer für jede Lieferung eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum (sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde) auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto aus.

10.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Rechnung des Verkäufers mit einer Gegenforderung, gleich ob diese bestritten wird oder nicht, aufzurechnen.

10.5 Zahlungen des Käufers werden zunächst auf die aufgelaufenen Zinsen und die (außer)gerichtlichen Inkassokosten und anschließend auf den ausstehenden Kapitalbetrag der ältesten Rechnung des Verkäufers angerechnet.

10.6 Bei Zahlungsverzug gerät der Käufer ohne weitere Mahnung sofort und automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro angefangenem Monat, wobei die Zinsen jährlich berechnet werden. Zusätzlich schuldet der Käufer unverzüglich außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % des ausstehenden Rechnungsbetrags inklusive Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 250,00 € pro Rechnung.

10.7 Einwände gegen Rechnungen müssen dem Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum schriftlich zugehen. Die Einlegung eines Einwands befreit den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

10.8 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Lieferungen von Produkten an den Käufer unverzüglich auszusetzen oder einzustellen.

10.9 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vom Käufer die Vorauszahlung (eines Teils) einer Rechnung oder die Stellung angemessener Sicherheiten für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.

 

ARTIKEL 11. BEIBEHALTUNG DES TITELS

11.1 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller (Zahlungs-)Verpflichtungen des Käufers aus diesem Vertrag dessen ausschließliches Eigentum. Der Käufer verwahrt die Produkte während dieses Zeitraums für den Verkäufer.

11.2 Es ist dem Käufer untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte an Dritte als Sicherheit oder Eigentum zu übertragen, zu liefern oder herstellen zu lassen oder sie durch Beimischung in sein Eigentum oder das Eigentum Dritter zu überführen.

11.3 Bei begründeter Besorgnis eines Verstoßes gegen diesen Artikel ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte vom Käufer oder von Dritten, die die Produkte für den Käufer verwahren, zu entfernen oder entfernen zu lassen. Der Käufer ist zur uneingeschränkten Mitwirkung verpflichtet. Dies entbindet den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

11.4 Ein Verstoß gegen diesen Artikel führt automatisch zur sofortigen Fälligkeit der ausstehenden Rechnungen und zur sofortigen Fälligkeit einer zusätzlichen Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der ausstehenden Rechnungen des Verkäufers, die vom Käufer an den Verkäufer zu zahlen ist, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, auch vollen Schadensersatz zu verlangen.

 

ARTIKEL 12. GEISTIGES EIGENTUM

12.1 Dem Käufer ist es strengstens untersagt, Schutzrechte an den Produkten zu begründen, anzudeuten oder zu nutzen. Dieses Verbot gilt sowohl für die mündliche als auch für die schriftliche Bezeichnung der Produkte sowie für die Verwendung auf oder an deren Verpackung. Alle bestehenden Schutzrechte verbleiben ausdrücklich beim Verkäufer oder dessen Lizenzgebern.

12.2 Falls der Käufer eine Mutation in einer geschützten Sorte feststellt, muss er den Verkäufer und den Inhaber des entsprechenden Sortenschutzrechts unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

 

ARTIKEL 13. KONTROLLE DER EINHALTUNG

13.1 Um die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Käufer zu überprüfen und die Produkte zu beurteilen, ist der Verkäufer berechtigt, die Geschäftsräume des Käufers sowie andere Unternehmen, Immobilien und Räumlichkeiten, in denen sich die Produkte befinden, während der normalen Geschäftszeiten ohne vorherige Ankündigung zu betreten.

13.2 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf dessen erste Aufforderung hin unverzüglich uneingeschränkten Zugang zu seinen relevanten Aufzeichnungen und Büchern zu gewähren.

 

ARTIKEL 14. AUFLÖSUNG UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

14.1 Der Vertrag kann vom Verkäufer schriftlich mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention gekündigt werden, wenn der Käufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht nachkommt, auch nachdem ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wurde.

14.2 Die Kündigung des Vertrags gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt durch ein Einschreiben oder eine elektronische Mitteilung mit Empfangsbestätigung an den Käufer.

14.3 Wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, für insolvent erklärt wird, einen Antrag auf Aussetzung der Zahlungen stellt, sein Geschäft liquidiert oder sein Vermögen ganz oder teilweise beschlagnahmt wird, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Mahnung auszusetzen oder ihn ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.

14.4 Die Aussetzung oder Auflösung des Geschäfts gemäß diesem Artikel befreit den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Sämtliche Forderungen des Verkäufers werden dadurch sofort fällig und in voller Höhe zahlbar, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf vollständigen Schadensersatz und der Ausübung seines Eigentumsvorbehalts gemäß Artikel 11.

 

ARTIKEL 15. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND ÜBERSETZUNG

15.1 Der Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Auftragsbestätigung, sowie alle Fragen der internationalen, absoluten und relativen Gerichtsbarkeit (auch wenn sie einem ausländischen Gericht vorgelegt werden) unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

15.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, mit Ausnahme von Qualitätsstreitigkeiten gemäß Artikel 7.5, sind ausschließlich vor dem zuständigen Gericht in Den Haag auszutragen, es sei denn, der Verkäufer wählt ausdrücklich das zuständige Gericht am Wohnsitz oder Geschäftssitz des Käufers.

15.3 Sollten die Parteien eine Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden, ist stets der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend und maßgeblich für die Auslegung und Interpretation des Inhalts.

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