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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Heereweg 46
2161 AH Lisse
Niederlande
info@easyseed.nl
Tel.: +31-6-44485733

DEFINITIONEN

Verkäufer: Easyseed.nl BV
Käufer: Das Unternehmen, das Produkte vom Verkäufer erwirbt
Bedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers
Produkte: Die vom Verkäufer angebotenen Samen und sonstigen Pflanzenmaterialien
Auftragsbestätigung: Die schriftliche Bestätigung der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer
Vertrag: Die in der Auftragsbestätigung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers festgelegten und vom Käufer akzeptierten Vereinbarungen über den Verkauf und die Lieferung von Produkten vom Verkäufer an den Käufer

  1. ANWENDBARKEIT/INFORMATIONSVERPFLICHTUNG

    1. Für den Vertrag und sein Zustandekommen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Der Verkäufer sieht es als seine Pflicht an, dem Käufer auf Anfrage und/oder nach der ersten Kontaktaufnahme bezüglich der Produkte und/oder mit der ersten Auftragsbestätigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zukommen zu lassen oder auszuhändigen. Die AGB sind auf der Website www.easyseeds.nl abrufbar.
    3. Die Informationspflicht des Verkäufers beschränkt sich auf die ursprüngliche Auftragsbestätigung an den Käufer bzw. die ursprüngliche Vereinbarung zwischen den Parteien sowie auf etwaige geänderte Geschäftsbedingungen. Im Übrigen gilt der Käufer als mit der Anwendbarkeit und dem Inhalt der Geschäftsbedingungen vertraut.
    4. Der Verkäufer rät den Nutzern seiner Kataloge und seiner Website, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Bestellung von Produkten zu lesen.
    5. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht für diese Vereinbarung.
    6. Akzeptiert der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder hält er sich an seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kommt kein Vertrag zustande (siehe Ziffer 3.4).
  2. ANGEBOT

    1. Das Angebot des Verkäufers bezüglich der Produkte ist unverbindlich und verpflichtet die Parteien zu nichts.
    2. Der Verkäufer liefert nicht an natürliche Personen, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. Jegliche Unklarheiten in diesem Zusammenhang oder hinsichtlich der Unternehmensstruktur des Käufers liegen in der Verantwortung und dem Risiko des Käufers und seiner Geschäftsleitung, gesamtschuldnerisch. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherkaufrecht finden auf diesen Vertrag und dessen Zustandekommen keine Anwendung.
    3. Die im Angebot des Verkäufers angegebene Produktbezeichnung ist maßgeblich. Jede Abweichung des Käufers davon erfolgt auf dessen eigene Kosten und Gefahr.
  3. Auftragsbestätigung/Vereinbarung/Abweichungen

    1. Eine Bestellung des Käufers nach Produkten wird vom Verkäufer in einer Auftragsbestätigung erfasst.
    2. Die Auftragsbestätigung listet die Produkte, Mengen, Sorten, Preise, Liefertermine, Lieferadressen und Details der Bestellung auf.
    3. Die Auftragsbestätigung wird dem Käufer unverzüglich ausgehändigt bzw. zugesandt (siehe Ziffer 1.2).
    4. Wünscht der Käufer keinen Vertragsabschluss (siehe Ziffer 1.6), muss er den Verkäufer innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung und/oder der Produkte schriftlich benachrichtigen und die bestellten Produkte vollständig, unbenutzt und ungeöffnet per Einschreiben oder Kurierdienst an den Verkäufer zurücksenden. Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Rücksendung und passt gegebenenfalls die Auftragsbestätigung und die Rechnung an bzw. schreibt den entsprechenden Betrag gut.
    5. Sollte der Verkäufer die bestellten Produkte nicht innerhalb von 5 Werktagen erhalten haben, kommt dennoch ein Vertrag zustande (siehe Ziffer 3.4).
    6. Abweichungen von dieser Vereinbarung sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten, datiert und von Verkäufer und Käufer unterzeichnet sind.
    7. Die Geschäftsleitung des Käufers garantiert persönlich und gemeinsam die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus diesem Vertrag.
    8. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig oder aufgehoben erklärt werden, wird sie durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck so nahe wie möglich kommt. Im Übrigen bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich in Kraft.
  4. LIEFERUNG/TRANSPORT

    1. Die Produkte werden dem Käufer so schnell wie möglich geliefert.
    2. Der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, die Ware vertragsgemäß zu liefern, Abweichungen sind jedoch nicht fatal.
    3. Produkte aus einem Vertrag können in Teillieferungen geliefert und in Rechnung gestellt werden.
    4. Alle Kosten für die (eingeschriebene Rücksendung) der Produkte per Post oder Transport gehen zu Lasten des Käufers und werden gegebenenfalls dem Verkäufer in Rechnung gestellt.
    5. Die Käuferin ist verpflichtet, die von ihr bestellten Produkte abzunehmen.
    6. Der Käufer ist ab dem Zeitpunkt, an dem die Produkte den Verkäufer verlassen, für diese so verantwortlich, als wären sie deren Eigentümer (siehe 9.1).
    7. Im Falle eines Zahlungsverzugs (siehe Ziffer 8.6) kann der Verkäufer die Lieferung der Produkte an den Käufer aussetzen oder einstellen.
  5. QUALITÄTSPRODUKTE/MÄNGEL/QUALITÄTSRECHNUNG

    1. Die Produkte werden von akzeptabler Qualität sein und die für Experten üblichen Qualitätsanforderungen erfüllen.
    2. Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob diese der Vereinbarung entspricht.
    3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sichtbare Mängel innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen und nicht sichtbare Mängel innerhalb von 2 Werktagen nach deren Entdeckung, in jedem Fall jedoch spätestens 2 Monate nach Lieferung (siehe 7.4).
    4. Der Käufer sichert alle möglichen Beweise für mutmaßliche Mängel und dokumentiert diese fotografisch oder per Video. Sämtliche Pflanzen werden zur Begutachtung aufbewahrt. Der Verkäufer informiert den Käufer darüber, wie und wo die mutmaßlich mangelhaften Produkte und die Beweise geprüft werden. Der Käufer ist verpflichtet, bei jeder externen Begutachtung der Beweise mitzuwirken.
    5. Streitigkeiten bezüglich der Produktqualität werden Naktuinbouw vorgelegt. Die Entscheidung von Naktuinbouw ist für die Parteien bindend. Die unterlegene Partei trägt die Kosten von Naktuinbouw.
    6. Im Falle von Produktmängeln bleibt die Vereinbarung in Kraft und der Verkäufer wird dem Käufer so schnell wie möglich Ersatzprodukte liefern.
  6. Höhere Gewalt

    1. Höhere Gewalt ist jeder Umstand, der außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt und der die Erfüllung des Vertrags durch den Verkäufer (teilweise) verhindert oder ernsthaft behindert und/oder der Anlass für die Inanspruchnahme des in der Saatgutbranche üblichen Ernte- und Verarbeitungsvorbehalts gibt, auf dessen Grundlage der Verkäufer berechtigt ist, dem Käufer eine anteilige Menge der Bestellung zu liefern.
    2. Höhere Gewalt berechtigt den Verkäufer, die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention auszusetzen, bis die höhere Gewalt nicht mehr besteht, oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass er zur Zahlung von Schadensersatz an den Käufer verpflichtet ist.
  7. HAFTUNG

    1. Ist der Verkäufer für Mängel an den Produkten verantwortlich, so ist seine Schadensersatzpflicht auf höchstens den Rechnungsbetrag des betreffenden Produkts und der betreffenden Lieferung, aus der die Haftung entsteht, begrenzt.
    2. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für:
      1. Schäden aufgrund verspäteter oder fehlerhafter Lieferung der Produkte;
      2. Beschädigungen während des Versands per Post oder Transport;
      3. Schäden, die durch unsachgemäßen und/oder unqualifizierten Anbau/Gebrauch der Produkte durch den Käufer oder in dessen Auftrag entstehen;
      4. Einschränkungen/Abweichungen in der Sortenreinheit, im Wachstum und in der Blüte der Produkte, unabhängig davon, ob sie auf Sorteneigenschaften zurückzuführen sind oder nicht;
      5. Schäden im Zusammenhang mit Produkten von akzeptabler Qualität und/oder mit allgemein bekannten Rassemerkmalen oder Merkmalen, die der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat, und/oder Merkmalen, die der Käufer den Produkten zuschreibt, die aber nicht eintreten;
      6. indirekte Schäden, Folgeschäden und/oder entgangener Gewinn des Käufers.
    3. Der Käufer haftet für Beschädigung und Verlust der Produkte während des (Rück-)Versands per Post oder Transport.
    4. Die Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn die Verpflichtungen und Bedingungen gemäß Ziffer 5.3, 5.4, 8.7 und 9.1 nicht erfüllt wurden und/oder die Produkte beschädigt wurden.
    5. Der Käufer stellt den Verkäufer und dessen Vertreter von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit (Beratung/Informationen über) den Produkten frei.
    6. Jegliche Ansprüche des Käufers oder Haftungen des Verkäufers entbinden den Käufer nicht von seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
  8. PREIS/ZAHLUNG

    1. Die Preise der Produkte verstehen sich in Euro und exklusive Mehrwertsteuer.
    2. Im Preis ist das Porto enthalten, jedoch nicht die Kosten für die (registrierte) Rücksendung per Post oder Transport.
    3. Es können Verwaltungsgebühren oder sonstige Gebühren anfallen.
    4. Die Zahlung muss zum Zeitpunkt der Bestellung über die Website des Verkäufers erfolgen.
      Alternativ sendet der Verkäufer dem Käufer für jede Produktlieferung eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen (sofern nichts anderes vereinbart ist) und den Bankverbindungsdaten des Verkäufers (siehe 3.7).
    5. Dem Käufer ist es nicht gestattet, eine Rechnung des Verkäufers mit einer Gegenforderung zu verrechnen.
    6. Zahlungen des Käufers werden zunächst zur Reduzierung etwaiger Zinsen und Inkassokosten gemäß der Vereinbarung und anschließend zur Tilgung des Hauptbetrags der ältesten Rechnung des Verkäufers verwendet.
    7. Bei Zahlungsverzug tritt der Käufer ohne Mahnung und ohne vorherige Benachrichtigung sofort in Zahlungsverzug und ist verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro angefangenem Monat (Zinsen auf Zinsen pro Jahr) sowie außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % auf die ausstehenden Rechnungen einschließlich Mehrwertsteuer zu zahlen, mindestens jedoch 750 € pro Rechnung (siehe Ziffer 3.7).
    8. Einwände gegen Rechnungen müssen dem Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum schriftlich zugehen und entbinden den Käufer nicht von seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag (siehe 7.4).
    9. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann der Verkäufer sämtliche Lieferungen von Produkten an den Käufer aussetzen oder einstellen.
    10. Der Verkäufer kann vom Käufer verlangen, dass er (einen Teil) der Rechnung im Voraus bezahlt oder Sicherheiten für die Erfüllung seiner (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag leistet.
  9. Eigentumsvorbehalt

    1. Solange der Käufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachgekommen ist, bleiben die Produkte Eigentum des Verkäufers und der Käufer hält diese Produkte für den Verkäufer, ohne das Recht zu haben, sie als Sicherheit oder Eigentum an Dritte zu übertragen, sie zu liefern oder sie durch Zukauf in sein Eigentum zu übernehmen (siehe 4.6 und 7.4).
    2. Bei begründeter Besorgnis eines Verstoßes gegen diese Bestimmung ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte vom Käufer oder einem Dritten zurückzufordern. Dies entbindet den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag.
    3. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt automatisch zur Anwendung der Ziffern IX.6 und XII und dazu, dass der Käufer dem Verkäufer eine sofort fällige zusätzliche Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der ausstehenden Rechnungen des Verkäufers schuldet.
  10. GEISTIGES EIGENTUM

    1. Dem Käufer ist es untersagt, in Bezug auf die Produkte Rechte an geistigem Eigentum zu begründen, anzudeuten oder zu nutzen, sei es in der mündlichen oder schriftlichen Bezeichnung der Produkte oder auf der für sie vorgesehenen Verpackung (siehe 2.3).
    2. Entdeckt die Käuferin eine Mutation in einer geschützten Sorte, muss sie den Verkäufer und den Inhaber des Sortenschutzrechts unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
  11. KONTROLLVEREINBARUNG

    1. Um die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Käufer zu überprüfen und die Produkte zu bewerten,
      1. Der Verkäufer ist berechtigt, die Geschäftsräume des Käufers sowie andere Geschäftsräume und Räumlichkeiten, in denen sich die Produkte befinden, während der normalen Geschäftszeiten ohne vorherige Ankündigung zu betreten;
      2. Der Käufer gewährt dem Verkäufer auf dessen erste Anfrage hin Zugang zu seiner Administration.
  12. Kündigung/Auflösung des Vertrags

    1. Der Verkäufer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention kündigen, wenn der Käufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen auch nach einer Mahnung mit einer angemessenen Frist zur Erfüllung nicht nachkommt.
    2. Die Kündigung des im vorstehenden Absatz genannten Vertrags erfolgt durch ein Einschreiben an den Käufer.
    3. Wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, für insolvent erklärt wird oder ihm ein Zahlungsstopp gewährt wird oder ein entsprechender Antrag gestellt wird, die Liquidation erfolgt und/oder sein Vermögen ganz oder teilweise beschlagnahmt wird, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne Mahnung sofort auszusetzen oder ihn ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung zu kündigen.
    4. Dies entbindet den Käufer nicht von seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag und macht diese für den Verkäufer sofort fällig und zahlbar, unbeschadet seines Rechts auf vollen Schadensersatz und der Ausübung seines Eigentumsvorbehalts (siehe X).
  13. ANWENDBARES RECHT/GERICHTSSTAND/ÜBERSETZUNG

    1. Die Vereinbarung, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Auftragsbestätigung, sowie Fragen der absoluten und relativen Zuständigkeit, auch wenn sie einem ausländischen Gericht vorgelegt werden, unterliegen niederländischem Recht.
    2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, mit Ausnahme derjenigen, die die Qualität der Produkte betreffen (siehe VI.5), sind vor dem zuständigen Gericht in Den Haag auszutragen, es sei denn, der Verkäufer wählt ein anderes Gericht.
    3. Sollten die Parteien eine Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden, bleibt der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Auslegung des Textes maßgebend.